AGB´s der Fa. MMS COMMUNICATION
M.Schmittinger GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich
Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen ausschließlich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden
vom Käufer mit Auftragserteilung, spätestens aber mit derersten
Annahme der ersten Lieferung oder Dienstleistung anerkannt und
gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichende
Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Zustimmung von
uns. Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen des Vertrags sowie
mündliche Erklärungen bedürfen zu IhrerWirksamkeit unsere
schriftliche Bestätigung. Auf dessen Erfordernis kann nicht
verzichtet werden.
2. Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit
unserer schriftlichen Bestätigung undentsprechend deren Inhalt oder
durch Lieferung oder Arbeitsbeginn zustande. Erfolgt ohne
Bestätigungunverzüglich Lieferung, so gilt die Rechnung gleichzeitig
als Auftragsbestätigung. Wir behalten uns Konstruktions- und
Formänderungen des Vertragsgegenstandes ohne vorherige Ankündigung
während der Lieferzeit vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen
Aussehen dadurch fürden Käufer keine kaufmännisch unzumutbaren
Änderungen erfährt. Zumutbar sind insbesondere technische Änderungen,
Verbesserungen und Anpassungen an den neuesten Stand von
Wissenschaft und Technik,Verbesserungen der Konstruktion und der
Materialauswahl. Alle Menegen-, Maß-, Farb- undGewichtsangaben
verstehen sich unter den handelsüblichen Toleranzen. An Abbildungen,
Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns
Eigentums und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte
bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichenZustimmung. Der
Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags
Rechte, insbesonderegewerbliche Schutzrechte Dritter, verletzt
werden.
3. Einrichtung von Anlagen und Gewährleistung
Die Einrichtung bzw. Errichtung bei der uns bestellten Anlagen
erfolgt nach den zur Einbauzeit gültigenVorschriften. Die
Gewährleistung umfasst die Fertigungsarbeiten und die Art der
Ausführung, nicht jedoch die Richtigkeit der konstruktiven
Auslegung. Für die eingebauten Komponenten gilt die Gewährleistung
der jeweiligen Lieferanten. Folgeschäden, die durch den gelieferten
Gegenstand entstehen können sind ausgeschlossen. Im Übrigen gelten
die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der
Elektroindustrie.
4. Lieferzeit und Ausführungsdauer
Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Die
Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt dierechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus und das
dieser seinen fürden Auftrag wesentlichen Vertrags- und evtl.
vereinbarter Zahlungsverpflichtung nachkommt. Die Einrededes nicht
erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten. Wir sind bemüht, die dem
Kunden angegebenen Liefertermine und Fristen einzuhalten. Die
Vereinbarungvon Lieferterminen und Fristen bedarf jeweils der
Schriftform. Nachträgliche Änderungs- undErgänzungswünsche des
Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei
Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und
Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehner Hindernisse, die
außerhalb unseres Willens liegen – wie z.B. höhere Gewalt,
Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und
Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel – und nachweislich
auf die Herstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von
erheblichen Einfluss sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch
dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzugseintreten.Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein
Fixgeschäftim Sinn von § 286 Abs. 2 Nr.4 BGB oder von § 376 HGB ist.
Wir haften auch nach den gesetzlichenBestimmungen, sofern als Folge
eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt
istgeltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren
Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Wir haften ferner nach den
gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns
zuvertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht. Sofern der Liefervertrag nichtauf einer
von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist
unsere Schadenersatzhaftungauf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften auch nach den gesetzlichen
Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug aufder
schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht,
in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im
Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete
Woche Verzug im Rahmen einerpauschalierten Verzugsentschädigung von
0.5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 %
desLieferwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden
bleiben vorbehalten. Eine vom Kunden gesetzte Nachfrist zur Leistung
oder Nacherfüllung darf zwei Wochen nicht unterschreiten.
5. Annahmeverzug des Kunden, Bestellung auf Abruf
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wirberechtigt, den uns
insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zuverlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten. Sofern die Vorrausetzungen des vorliegenden
Absatzes vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligenUntergangs oder
einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf
den Kunden über, indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug
geraten ist.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die bestellten Waren an
ihn bzw. eine dritte, den Transportausführende Person übergeben
wurde, dies ist auch der Fall wenn von uns eingebaute Waren nach
demEinbau beschädigt werden oder gestohlen werden. Verzögert sich
die Versendung infolge von Umständen,die der Kunde zu vertreten hat,
so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden
über. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der
Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind
Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung
der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. Des weiteren ist vom
Kunden bei Baustellenarbeiten ein Schuttcontainer auf dessen Kosten
zu stellen, ist dies nicht der Fall werden die uns entstehenden
Kosten entsprechend an den Kunden berechnet.
7. Preise- Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt,
gelten unsere Preise „ab Lager“. Unsere Preise verstehen sich
einschließlich Verpackung. Hinzu kommen evtl. anfallende
Versandkosten beireinen Liefergeschäften oder wenn ein Kunde Waren
per Express bestellt haben möchte. Des weiterenberechnen wir die
Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Wir berechnen die
bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise , die auf den zu dieser
Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten sich zwischen
Vertragsabschluß und dem vereinbarten Lieferzeitpunktdiese
Kostenfaktoren, insbesondere Material, Löhne, Fracht, Abgaben usw.
ändern, so sind wir berechtigt,eine entsprechende Preisänderung
vorzunehmen. Sofern sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung
oder der Rechnung nichts anderes ergibt, ist derKaufpreis netto
(ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum und Zugang der
Rechnung zurZahlung fällig. Zahlungen per Scheck gelten erst mit
Gutschrift auf unserem Konto als Zahlung. Aufrechnungs- und
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprücherechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund
von Gegenansprüchen aus der derselben Lieferung oder Leistung
geltend machen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder
liegen konkrete Anhaltspunkte für eine
bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so können wir die
Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen undangemessene
Sicherheiten für die Erfüllung des Vertrags fordern. Leistet der
Kunde solche Sicherheiteninnerhalb angemessener Frist nicht, sind
wir berechtigt, vom Vertrag (bzw. von den Verträgen) zurückzutreten
und dem Kunden die bis dahin entstandenen Kosten einschließlich
entgangenem Gewinn inRechnung zu stellen. Tritt ein Kunde vom Vertrag
zurück, so hat der Kunde eine Bearbeitungsgebühr von 10% zu zahlen,
jedochmindestens 50 Euro.
8. Mängelhaftung
Mängelansprüche des Kunden setzten voraus, dass dieser seinen nach §
377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Mängel sindunverzüglich
nach Empfang der Lieferung oder nach dem Einbau, versteckte Mängel
sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.Im Fall der
Mangelhaftigkeit der Kaufsache haben wir zunächst des Recht auf
Nacherfüllung, wobei wir dievom Kunden gewählte
Nacherfüllungsalternative unter den Voraussetzungen des § 439 Abs.3
BGBverweigern können. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir
Aufwendungen nur bis zur Höhe desKaufpreises des mangelhaften
Produkts oder Leistung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder
verweigern wir die Nacherfüllung, so ist der Kunde nach seiner
Wahlberechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Eine
Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweitenVersuch als
fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache
oder des Mangels oder densonstigen Umständen etwas anderes
ergibt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Kunde Schadensersatzansprüche geltendmacht, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeitunserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzungangelastet wird, ist
die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretendenSchaden begrenzt.Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflichtverletzten, in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweiseeintretenden Schaden begrenzt. Soweit dem Kunden ein
Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist
unsere Haftungauch auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes
geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche für Waren beträgt 24 Monate, für Bauleistungen 5
Jahre,gerechnet ab Gefahrenübergang oder Abnahme. Die
Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach §478, 479 BGB
bleibt unberührt.
9. Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 8.
vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss,
wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche
auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die
Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch imHinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter undErfüllungsgehilfen.
10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis
(Geschäftsverbindung) mit dem Kunden vor, der Vorbehalt bezieht sich
auf den anerkannten Saldo. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns
liegt kein Rücktrittvom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies
ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsachedurch
uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertag. Wir sind nach der
Rücknahme der Kaufsache zu derenVerwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich
angemessenerVerwertungskosten, anzurechnen. Bei Pfändungen oder
sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO
erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771
ZPO zu erstatten, haftet derKunde für den uns entstandenen
Ausfall. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt unsjedoch bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Faktur-Endbetrags (einschließlich
MWSt.) unsererForderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwarunabhängig davon, ob
die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden
ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch,
die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösennachkommt,
nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Konkurs- oderVergleichs- oder Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der
Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und denSchuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Der
Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer
Forderungen gegen ihn ab, die durch dieVerbindung der Kaufsache mit
einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns,
die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die uns
zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt,die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht,
Wirksamkeit, Sonstiges
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unserer
Firma. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung
des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten,einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundeprozessen
ist Bonn. Wir behalten uns das Recht vor, denKunden auch an dem für
seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen. Die etwaige
Unwirksamkeit einer oder mehrer vorstehenden Bestimmungen berührt
die Wirksamkeit derübrigen Bestimmungen nicht.
Stand 01.01.2010


